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Festordnung

 

    § 1 Das Fest beginnt mit dem Anfang und endet mit dem Schluss, da dies am einfachsten ist.

    § 2 Das Betreten der Festräume hat durch die dafür vorgesehenen Türen zu erfolgen.

    § 3 Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum eines jeden und brauchen nicht       zurückgegeben werden.

    § 4 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als       Ringermatten ist nicht gestattet.

    § 5 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam oder der Frau Braut zu       deren Junggesellenzeiten von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.

    § 6 Im Interesse aller wird gebeten, Stuhl- und Tischbeine nicht als Zahnstocher zu verwenden.

    § 7 Nach dem Essen hat jeder sein dämlichstes Gesicht aufzusetzen, um seinen Nachbarn in einen       Lachkrampf zuverwickeln.

    § 8 Sollte jemand dem Alkohol zu sehr zugesprochen haben, so falle er lautlos unter den Tisch, um       Ansteckungsgefahr und Aufsehen zuvermeiden.

    § 9 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.

    §10 Hinweise zum Essen: Es ist VERBOTEN verschlungene Speisen und Getränke in den Raum
           zu werfen.

    §11 Das Fest ist vorbei, wenn alle gegangen sind. Es ist jedoch darauf zuachten, dass keiner den        Anfang macht.

    §12 Es wird empfohlen, auf dem Heimweg Hausschlüssel und Adresse gut sichtbar um den Hals
           zu tragen.

    §13 Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine        falsche Frau mit nach Hause, so wird gebeten, innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar        zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.

    §14 Auf dem Heimweg lasse man sich nicht durch schiefstehende Gebäude, schwankende Laternen        und wirre Polizisten irre machen.




     

 

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