Festordnung
§ 1 Das Fest beginnt mit dem Anfang und endet mit dem Schluss, da dies am einfachsten ist.
§ 2 Das Betreten der Festräume hat durch die dafür vorgesehenen Türen zu erfolgen.
§ 3 Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum eines jeden und brauchen nicht zurückgegeben werden.
§ 4 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung
der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§ 5 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn
Bräutigam oder der Frau Braut zu deren Junggesellenzeiten von sich
gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§ 6 Im Interesse aller wird gebeten, Stuhl- und Tischbeine nicht als Zahnstocher zu verwenden.
§ 7 Nach dem Essen hat jeder sein dämlichstes Gesicht aufzusetzen, um seinen Nachbarn in einen Lachkrampf zuverwickeln.
§ 8 Sollte jemand dem Alkohol zu sehr zugesprochen haben, so falle er
lautlos unter den Tisch, um Ansteckungsgefahr und Aufsehen zuvermeiden.
§ 9 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.
§10 Hinweise zum Essen: Es ist VERBOTEN verschlungene Speisen und Getränke in den Raum zu werfen.
§11 Das Fest ist vorbei, wenn alle gegangen sind. Es ist jedoch darauf zuachten, dass keiner den Anfang macht.
§12 Es wird empfohlen, auf dem Heimweg Hausschlüssel und Adresse gut sichtbar um den Hals zu tragen.
§13 Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen
und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach Hause, so wird gebeten,
innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung
der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.
§14 Auf dem Heimweg lasse man sich nicht durch schiefstehende Gebäude, schwankende Laternen und wirre Polizisten irre machen.
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